Vereinsbeiträge / Beitragsordnung ab 01.03.2023
1. |
Die Beitragsordnung regelt satzungsmäßig alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen an Topfit RehaSport e. V.
|
|
2. |
Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Zusatzbeiträge regelt die Abteilungsversammlung.
|
|
3. |
Die Beiträge werden monatlich immer zum 01. oder 15. eines Monats per Lastschrift im Voraus eingezogen. |
|
|
|
|
|
Fördermitglied
|
10,00 Euro |
|
Vereinsbeitrag Erwachsene
|
14,00 Euro |
|
Partner pro Person
|
11,00 Euro |
|
Schüler, Azubis und Studenten mit gültigem Nachweis |
9,00 Euro |
|
|
|
|
Bei ermäßigten Beiträgen für Schüler, Azubis und Studenten entfällt die Ermäßigung, wenn kein aktuell gültiger Nachweis vorliegt. |
|
|
|
|
4. |
Adress- und Kontoänderung sind der Geschäftsstelle des Vereins umgehend schriftlich in Papierform
|
|
5. |
Bei Rücklastschrift wird dem Zahlungspflichtigen die Bankgebühr + 5 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
|
|
6. |
Der Vereinsaustritt ist nach der vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 / 24 Monaten jederzeit monatlich möglich. Die Kündigung muss schriftlich in Papierform oder per E-Mail erfolgen.
|
|
Zusatzbeiträge mit Verordnung
Je nachdem, welche unserer Angebote Sie nutzen wollen, ist eine monatliche Zuzahlung erforderlich. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, gelten diese monatlichen Preise: